Allgemeine Regeln
Aufgrund der stark angestiegenen Infektionszahlen bieten wir Ihnen gerne an, das Beratungsgespräch auch über das Telefon durchzuführen.
Wir können für das Trauergespräch jedoch gerne nach wie vor zu Ihnen nach Hause kommen, um alles in Ruhe persönlich mit Ihnen zu besprechen. Gerne können Sie uns auch in einer unserer Filialen besuchen, damit wir gemeinsam in unserem Beratungsraum alle wichtigen Punkte klären können. Um das Ansteckungsrisiko zu minimieren, sollte bei persönlichen Treffen, wie dem Beratungsgespräch und der Trauerfeier darauf geachtet werden, dass die Verhaltensregeln stets eingehalten werden. Wir würden Sie deshalb bitten, immer den Mindestabstand einzuhalten, die Hygiene zu beachten und eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen.
Kondolenz und Anteilnahme bei Trauerfeiern
Es ist für die Trauerbewältigung der Hinterbliebenen sehr wichtig, dass Sie ihnen Zuwendung und Anteilnahme entgegenbringen. Um eine Ansteckung zu verhindern, sollten Sie jedoch auf körperliche Gesten bei der Beileidsbekundung verzichten. Auch wenn es schwer fällt – Auf dem Friedhof sollte die 1,5 Meter Abstandsregel eingehalten werden, weshalb herzliche Umarmungen, Küsse und Händeschütteln der nahen Angehörigen lieber unterlassen werden sollten. Stattdessen können Sie auf mitfühlende Worte setzen, um den trauernden Hinterbliebenen Ihr Mitgefühl auszusprechen
Abschiednahme am Sarg
Sie können nach wie vor von Ihrem Verstorbenen am offenen oder geschlossenen Sarg Abschied nehmen. Sollte Ihr Angehöriger jedoch an COVID-19 verstorben sein, darf der Sarg aufgrund des Infektionsschutzes nicht im Aufbahrungsraum aufgestellt werden.