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Bestattungen & Trauerfeiern in der Corona-Krise

Die derzeitige Pandemie geht leider auch nicht an Menschen im akuten Trauerfall vorbei. Trauerfeiern sind trotz des Coronavirus (COVID-19) nach wie vor möglich, jedoch unter besonderen Auflagen. Um Ihnen Klarheit zu verschaffen, haben wir Ihnen im folgenden eine Übersicht zu den aktuellen Regelungen für Bestattungen und Trauerfeiern in der Corona-Krise aufgelistet.

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1. Welche Verhaltensregeln sind während Beratungsgespräch und Trauerfeier zu beachten?

Allgemeine Regeln

Aufgrund der stark angestiegenen Infektionszahlen bieten wir Ihnen gerne an, das Beratungsgespräch auch über das Telefon durchzuführen.

Wir können für das Trauergespräch jedoch gerne nach wie vor zu Ihnen nach Hause kommen, um alles in Ruhe persönlich mit Ihnen zu besprechen. Gerne können Sie uns auch in einer unserer Filialen besuchen, damit wir gemeinsam in unserem Beratungsraum alle wichtigen Punkte klären können. Um das Ansteckungsrisiko zu minimieren, sollte bei persönlichen Treffen, wie dem Beratungsgespräch und der Trauerfeier darauf geachtet werden, dass die Verhaltensregeln stets eingehalten werden. Wir würden Sie deshalb bitten, immer den Mindestabstand einzuhalten, die Hygiene zu beachten und eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen.

Kondolenz und Anteilnahme bei Trauerfeiern

Es ist für die Trauerbewältigung der Hinterbliebenen sehr wichtig, dass Sie ihnen Zuwendung und Anteilnahme entgegenbringen. Um eine Ansteckung zu verhindern, sollten Sie jedoch auf körperliche Gesten bei der Beileidsbekundung verzichten. Auch wenn es schwer fällt – Auf dem Friedhof sollte die 1,5 Meter Abstandsregel eingehalten werden, weshalb herzliche Umarmungen, Küsse und Händeschütteln der nahen Angehörigen lieber unterlassen werden sollten. Stattdessen können Sie auf mitfühlende Worte setzen, um den trauernden Hinterbliebenen Ihr Mitgefühl auszusprechen

Abschiednahme am Sarg

Sie können nach wie vor von Ihrem Verstorbenen am offenen oder geschlossenen Sarg Abschied nehmen. Sollte Ihr Angehöriger jedoch an COVID-19 verstorben sein, darf der Sarg aufgrund des Infektionsschutzes nicht im Aufbahrungsraum aufgestellt werden.

2. Sitzordnung und Teilnehmerzahl bei Trauerfeiern

Veranstaltung in geschlossenen Räumlichkeiten

Soll die Trauerfeier in geschlossenem Raum stattfinden, ist die Personenzahl mit Blick auf die räumlichen Kapazitäten begrenzt, damit die Abstandsregel von 1,5 Metern von jedem Trauergast zum nächsten stets eingehalten werden kann. Dies gilt sowohl während der Veranstaltung, als auch beim Zugang und Verlassen der Räumlichkeiten der Trauerfeier. Auch der Gemeindegesang ist in geschlossenen Räumen untersagt.

Veranstaltung im Freien

Auch bei Trauerfeiern, die im Freien stattfinden, ist der Mindestabstand von 1,5 Metern einzuhalten. Die örtlichen Gegebenheiten entscheiden auch hier über die maximale Teilnehmerzahl, damit die Abstandsregeln eingehalten werden können.,

Bei Erreichen der landesweiten Pandemiestufe 3 gilt jedoch, dass maximal 100 Trauergäste teilnehmen können und ein zuvor erstelltes schriftliches Hygienekonzept erforderlich ist. Wir beraten und helfen Ihnen gerne in diesem Fall eine Lösung zu finden, damit Ihre Abschiednahme ohne Probleme stattfinden kann.

Alternative Trauerfeiern

Trotz der ganzen Einschränkungen und Sonderregelungen sollte der Abschied und die Trauer nicht zu kurz kommen. Es ist wichtig, dass wenigstens der engste Familienkreis an der Bestattung bzw. Trauerfeier auf dem Friedhof teilnehmen kann!
Es wäre deshalb auch eine Alternative, die Trauerfeier und Beisetzung vorerst im kleinen Kreis durchzuführen und die größere Gedenkfeier nach der Corona-Krise zu datieren. Dies sollten Sie am besten schon in den Traueranzeigen und Trauerkarten vermerken.

Eine andere Möglichkeite wäre das Aufzeichnen der Trauerfeier. Die Videoaufnahme der Beerdigung kann dann beispielsweise im Rahmen einer Gedenkveranstaltung gemeinsam angesehen werden.

Gerade jetzt, in dieser äußerst schwierigen Lage sind wir jederzeit für Sie da. Passen Sie auf sich und Ihre Familie auf, halten Sie Abstand und waschen Sie sich regelmäßig die Hände. Halten Sie durch – Gemeinsam werden wir es durch diese Krise schaffen!

Aktuelle Informationen und Regelungen zum Coronavirus finden Sie auf der Seite des Bundesgesundheitsministeriums und des Robert-Koch-Instituts.

Bleiben Sie gesund!

Stand: 30. November 2020
Quelle: Aktuelle Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg

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