Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Bestattungskostenrechnung
Unsere Bestattungskostenrechnung ist 14 Tage nach Rechnungsdatum fällig und ohne Abzug zahlbar, falls in ihr kein anderes Fälligkeitsdatum bestimmt ist.
2. Auftraggeber in Zahlungsverzug,
Kommt der Auftraggeber in Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 4 % jährlich über dem jeweiligen Preisindex für die Lebenshaltung aller privaten Haushalte in Deutschland zu fordern.
3. Kündigt der Auftraggeber den Vertrag
Kündigt der Auftraggeber den Vertrag, oder wird uns die Bestattung infolge eines Umstandes unmöglich, den der Auftraggeber zu vertreten hat, sind wir berechtigt, die vereinbarte Vergütung zu verlangen, falls wir für die Kündigung bzw. Nichtausführung nicht verantwortlich sind. In Abzug bringen wir dabei unsere durch die Vertragsaufhebung eingesparten Aufwendungen und den durch anderweitige Verwendung unserer Arbeitskraft erzielten Verdienst. Stattdessen können wir als Pauschale 20 % der Vertragssumme, abzüglich der Fremdgelder, verlangen. Weitergehende Ansprüche behalten wir uns vor.
4.
Die Regelungen in Ziff. 2 und Ziff. 3 schließen den Nachweis des Auftraggebers nicht aus, dass uns überhaupt kein Schaden oder nur ein geringer Schaden bzw. Vermögensnachteil entstanden ist.
5. Forderungen
Gegen unsere Rechnungsforderung ist die Aufrechnung ausgeschlossen, es sei denn mit unbestritten oder rechtskräftig festgestellten Forderungen.
6. Inkasso
Bei Inkasso abgetretener Sterbegeld- oder sonstiger Ansprüche gegen Versicherungen, Krankenkassen und Dritte handeln wir ausschließlich im Auftrag, auf Rechnung und auf Gefahr des Auftraggebers.
7. Anspruch auf Auszahlung von Versicherungssummen oder anderen Beträgen
Besteht ein Anspruch auf Auszahlung von Versicherungssummen oder anderen Beträgen ganz oder teilweise nicht, so hat der Auftraggeber den fehlenden Betrag auf unsere Anforderungen unverzüglich nach-zuzahlen.
8. Rügen wegen offensichtlicher Mängel
Rügen wegen offensichtlicher Mängel können wir nur dann berücksichtigen, wenn der Auftraggeber sie uns binnen zwei Wochen seit der Bestattung des Leichnams oder seit Bestattung der Asche anzeigt.
9. Wir haften nach den gesetzlichen Bestimmungen
Wir haften nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern der Auftraggeber Schadensersatzansprüche geltend macht, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, einschließlich auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit unserer Erfüllungsgehilfen beruhen. Soweit uns keine vorsätzliche Vertragsverletzung angelastet wird, ist die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt. Die gleiche Begrenzung gilt für unsere Haftung, soweit wir schuldhaft eine wesentliche Vertragspflicht verletzen. Im Übrigen ist unsere Schadensersatzhaftung ausgeschlossen.
10. zusätzliche Kosten
Entstehen bei der Bestattungsdurchführung aus wichtigen Gründen zusätzliche Kosten, hat der Auftraggeber sie zu tragen, wenn sie unter Berücksichtigung unserer Interessen für ihn zumutbar sind.