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Verlockende Angebote

Günstige Beerdigung ab 1.400€ – klingt doch nach einem verlockenden Angebot, oder?

Genau das ist es im Endeffekt leider oft auch: ein Lockvogelangebot. Viele Bestattungsunternehmen werben heutzutage leider mit solch vermeintlich billigen Preisen, welche am Ende meist doch das geplante Budget übersteigen.

Damit Sie nicht auch in so eine Kostenfalle treten und besser informiert sind, erklären wir Ihnen im folgenden Artikel alle wichtigen Punkte, die Sie zum Thema Bestattungskosten wissen sollten.

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Bestattungskosten – Die ersten Einblicke

Bestattungskosten sind individuell

Wunschleistungen und Beisetzungsgebühren können über 60 % der gesamten Bestattungskosten ausmachen

Genauso wie jeder Trauerfall individuell und einzigartig ist, verhält es sich mit der Bestattung und ihren Kosten. Kostenunterschiede ergeben sich zum einen durch die persönlichen Wünsche und Bedürfnisse der Trauerfamilien, zum anderen aber auch durch die Beisetzungskosten, wie z.B. den Friedhofsgebühren, welche von Stadt zu Stadt sehr stark variieren können.

Bestattungen sind komplexe und sehr persönliche Dienstleistungen, in denen eine umfassende und vor allem transparente Beratung selbstverständlich sein sollten. Kein wirklich seriöses Bestattungsunternehmen würde Ihnen deshalb vorab einen Festpreis nennen, ohne zuvor mit Ihnen über Ihre persönlichen Wünsche und Vorstellungen gesprochen zu haben!

Wir setzen uns gerne mit Ihnen zusammen, um in einem persönlichen und kostenlosen Beratungsgespräch alle wichtigen Einzelheiten Ihrer Wunsch-Bestattung zu besprechen, Sie eingehend zu beraten und gemeinsam die Kosten in einem  Kostenvoranschlag zu ermitteln.

Wie setzen sich die Bestattungskosten zusammen?

Die Gesamtsumme für die Bestattung setzt sich meist aus drei großen Kostenblöcken zusammen:

Kosten für die Bestatterleistung & für alle Bestattungsartikel:
– Organisation aller Angelegenheiten
– Erledigung der Formalitäten
– Überführung im In- und Ausland
– Versorgung und Kühlung der verstorbenen Person
– Betreuung bei Abschiednahme, Trauerfeier und Trauercafé
– Ausgewählte Bestattungsartikel, wie z.B. Sarg/ Urne, Kissen- und Deckengarnitur, etc.
– Traueranzeigen & Trauerdruck

Kosten für weitere Leistungen auf Wunsch der Trauerfamilie:
– Florist bzw. Gärtner für Blumenschmuck und Grabschmuck
– Steinmetz für den Grabstein
– Trauerredner
– Musik
– Erfüllung sonstiger, auch außergewöhnlicher Wünsche

Gebühren und sonstige Kosten:
– Todesbescheinigung
– Gebühren für Urkunden, z.B. Sterbeurkunde
– Krematorium
– Friedhofsgebühren bzw. Grabnutzungsgebühren (z.B. Nutzung der Feierhalle und des Aufbahrungsraum, Kosten für Grabaushub und Grab)

Warum sich ein zweiter Blick lohnt

Meist ist es so, dass sich die Preise von Bestatter zu Bestatter tatsächlich sehr ähneln.

ABER: Leistung ist nicht gleich Leistung. 

Jeder Bestatter wird von seinen eigenen Werten angetrieben und verrichtet seine Dienstleistung trotz ähnlicher Preise dementsprechend anders. Genauer hinschauen lohnt sich, denn selbst wenn die Preise bei zwei verschiedenen Bestattern gleich sind, kann es sein, dass Sie einen völlig anderen Service geboten bekommen!

Trauer braucht Vertrauen

Bei uns können Sie Folgendes erwarten

  • Empathie & ehrliche Anteilnahme:

Wir möchten für Sie als Mensch da sein, Ihnen zuhören und mit Einfühlsamkeit und Fingerspitzengefühl entgegenkommen. Ein respektvoller und fürsorglicher Umgang mit Ihnen und der verstorbenen Person ist uns eine Herzensangelegenheit.

  • Qualität:

Wir stecken viel Herzblut, Engagement und Zeit in unsere Aufgabe, Sie im Trauerfall bestmöglich zu unterstützen und begleiten. Mit unserer jahrelangen Erfahrung beraten wir Sie umfassend und transparent zu allen Ihren Anliegen. Wir geben immer unser Bestes, damit Sie sich wohlfühlen und am Ende mit allem zufrieden sind.

  • Vertrauen & Aufrichtigkeit:

Wir sind für Sie vom ersten Moment an da, um Sie bei allem so gut es geht zu unterstützen. Trauer braucht Vertrauen – und wir halten auch, was wir Ihnen versprechen. Der offene und ehrliche Austausch mit Ihnen steht bei uns stets im Mittelpunkt.

Wer muss für die Kosten einer Bestattung aufkommen?

Um diese Frage zu beantworten, ist es wichtig, erstmal zwischen den folgenden drei Personengruppen zu unterscheiden:

Zum einen gibt es die bestattungspflichtigen Angehörigen. Diese sind gesetzlich dazu verpflichtet, sich um die Bestattung zu kümmern bzw. diese in Auftrag zu geben. Die Bestattungspflichtigen werden durch das Bestattungsgesetz des jeweiligen Bundeslandes festgelegt.

Zum anderen gibt es die Totenfürsorgeberechtigten. Das Totenfürsorgerecht ist ein privatrechtliches Gewohnheitsrecht, bei dem die familiär am nahestehendsten Personen dazu verpflichtet sind, sich um die Bestattung der verstorbenen Person zu kümmern. Meist sind dies die Ehepartner, Kinder oder Eltern der Verstorbenenen, außer diese haben zu Lebzeiten explizit eine andere Person der Totenfürsorge betraut.

Oft handelt es sich bei den Bestattungspflichtigen und Totenfürsorgeberechtigten um die gleichen Personen!

Zu guter letzt gibt es den Erben. Dieser muss gemäß § 1968 BGB letztendlich auch die Bestattungskosten übernehmen. Schlägt der Erbe die Erbschaft aus, muss er zwar nicht die Kosten für die Bestattung tragen, bleibt aber dennoch bestattungspflichtig.

Geben Bestattungspflichtige oder Totenfürsorgeberechtigte nun einem Bestatter den Auftrag zur Bestattung, müssen sie die Rechnung vorerst aufgrund des abgeschlossenen Vertrages auch selbst begleichen. Dies gilt vor allem, wenn sie selbst auch zu den Erben gehören.

Ist der Auftraggeber jedoch kein Erbe, kann er sich die Bestattungskosten von diesem erstatten lassen. Dazu gehören alle Kosten, die für die Bestattung angefallen sind. Nur die Grabpflege muss nicht vom Erbe bezahlt werden.

Sind die Bestattungspflichtigen nicht in der Lage die Bestattung zu finanzieren, kann durch einen speziellen Antrag auch das Sozialamt bei der Deckung der Kosten helfen.

Tipps für die Finanzierung der Bestattung – Sterbegeldversicherung und Bestattungsvorsorge

Im Rahmen einer Sterbegeldversicherung können Sie dafür sorgen, dass Ihre zukünftige Bestattung finanziell abgesichert ist und Ihre Hinterbliebenen die Kosten für die Bestattung erstattet bekommen.

Noch mehr Vorteile bringt der Bestattungsvorsorge-Treuhandvertrag der Deutschen Bestattungsvorsorge Treuhand AG: Neben der finanziellen Absicherung können Sie mithilfe des Vorsorgevertrages auch schon alle Ihre Wünsche inhaltlich festlegen und so Ihre künftige Bestattung zu Lebzeiten komplett durchplanen.

Spielen Sie mit dem Gedanken einer Bestattungsvorsorge sind wir gerne Ihr kompetenter Ansprechpartner! 

In einem kostenlosen Beratungsgespräch gehen wir gemeinsam alle Ihre Wünsche und Vorstellungen durch und ermitteln bereits die genauen Kosten für Ihre geplante Bestattung. Sind Sie mit dem Angebot zufrieden, können Sie die Bestattungsvorsorge auch direkt bei uns abschließen.

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Bestattungskosten bei der Bank erstatten lassen

Möchten Sie die Bestattungskosten direkt vom Konto der verstorbenen Person begleichen, verlangen immer mehr Banken heutzutage dafür einen Erbschein. Nur so können sie sicher gehen, dass nicht unberechtigt auf das Vermögen des Erbe zugegriffen wird. Statt des Erbscheins reicht es oft aber auch aus, wenn das notarielle Testament vorgelegt wird.

Fazit: Bestattungskosten im gemeinsamen Gespräch ermitteln

Ob im Trauerfall oder im Rahmen einer Bestattungsvorsorge – die Kosten für eine Bestattung kann aufgrund der komplexen Zusammensetzung nie einfach so im vornherein als Festpreis genannt werden! Erst in einem gemeinsamen, persönlichen Gespräch, wenn über alle Aspekte der Bestattung gesprochen wird, kann der Gesamtpreis für die Bestattung ermittelt werden.

Wir laden Sie jederzeit herzlich zu einem kostenlosen Beratungsgespräch ein, bei dem wir Sie umfassend und kostentransparent beraten, die Bestattung ganz nach Ihren Ansprüchen planen und den Gesamtpreis der Bestattung in einem individuellen Angebot für Sie ermitteln.

Vereinbaren Sie einen Termin mit uns! Wir freuen uns schon, Sie persönlich kennenzulernen!

Schön, dass Sie da sind!
Ich bin Tanja Kvobel. 2020 habe ich das Bestattungshaus Anita Märtin in zweiter Generation übernommen. Zeitgemäße Bestattung, bedeutet für mich einen Abschied zu ermöglichen, der die persönliche Trauer der Menschen in den Mittelpunkt stellt. Ich biete Ihnen eine fachkundige Beratung und individuelle Begleitung, bei der Organisation von Trauerfeier und Beerdigung an.
Eure Tanja
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Sie erleben einen Trauerfall in der Familie und benötigen Hilfe bei der Durchführung einer würdevollen Trauerfeier und Bestattung? Oder Sie haben allgemeine Fragen rund um das Thema Bestattung und Vorsorge?
Ihre Ansprechpartnerin Tanja Kvobel
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