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Was tun im Todesfall?
Tod zuhause
Der Arzt wird gerufen. Er stellt den Tod fest und er fertigt die Todesbescheinigung aus. Erst danach darf der Bestatter kommen, den Verstorbenen abzuholen.
In Ruhe Abschied nehmen
Der Verstorbene darf jedoch auch bis zu 36 Stunden am Sterbeort bleiben. Es geht keine Gefahr von ihm aus. Das „Leichengift“ ist ein Märchen! Es ist eine humane Geste, ihn noch eine Zeitlang in der bisherigen Umgebung sein zu lassen.
Der Verstorbene kann versorgt, das heißt gewaschen, gepflegt, angekleidet, frisiert und auf dem Bett schön hergerichtet werden. Die Aufbahrung geschieht mit frischem Kissen und Leintuch.
Das Totenbett wird mit Blumen geschmückt und man zündet Kerzen an.
Die Handlungen am Verstorbenen sollen schonend und behutsam erfolgen.
Wenn Sie es sich selbst nicht zutrauen, können Sie uns beauftragen, die Aufbahrung zu übernehmen. Die Familie, Freunde, Nachbarn, Bekannte haben anschließend Gelegenheit, von dem Verstorbenen Abschied zu nehmen.
Im Pflegeheim ruft die Heimleitung den Arzt. Der Verstorbene muss zumeist bald abgeholt werden, wenn es keine Kühlmöglichkeit gibt.
Tod im Krankenhaus
Im Krankenhaus wird die Todesbescheinigung vom diensthabenden Arzt ausgestellt.
Der Verstorbene bleibt noch einige Stunden im Sterbezimmer, die Angehörigen können bei ihm sein. Später wird er in die Prosektur (lat./für den Tod) gebracht.
Krankenhäuser und manche Pflegeheime haben einen Aufbahrungsraum. Unter Umständen darf der Verstorbene dort bleiben bis der Bestatter ihn abholt. Es lohnt sich für Angehörige, nach dem Aufbahrungsraum zu fragen.